- Europäischer Konvent
- Konvent. 1. Begriff/Hintergrund: Als Folge der Erklärung über die Zukunft der Union des ⇡ Vertrags von Nizza stellte der ⇡ Europäische Rat in der Erklärung von Laeken im Jahre 2001 die Methode und den Zeitplan der angestrebten breiten Diskussion über die Zukunft und Reform der Union vor: In Anlehnung an das Gremium, das die ⇡ Charta der Grundrechte der EU erarbeitet hatte, wurde ein Konvent vorgeschlagen. Dieser Konvent trat am 28.2.2002 zusammen und schloss seine Arbeit im Juli 2003 nach 18 Monaten mit der Vorlage eines Entwurfs für eine Verfassung für Europa ab, über den die Regierungskonferenz diskutiert und entscheidet.- 2. Zusammensetzung: Der E.K. setzte sich aus 105 Vertretern der nationalen Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten und Beitrittsländer sowie der ⇡ Europäischen Kommission und des ⇡ Europäischen Parlaments zusammen. 13 Vertreter des ⇡ Wirtschafts- und Sozialausschusses der EU (WSA) und des ⇡ Ausschusses der Regionen (AdR) sowie der Sozialpartner und des ⇡ Europäischen Bürgerbeauftragten hatten Beobachterstatus. Präsident des K. war Valérie Giscard d'Estaing. Vize-Präsidenten waren Giuliano Amato und Jean-Luc Dehaene. Die Zivilgesellschaft konnte sich insbesondere über das interaktive Forum über die Zukunft der Union („Futurum“) an den Diskussionen beteiligen und kann sich hier auch nach Abschluss der Arbeiten informieren und in die Folgediskussion einbringen. Auch fanden Kontaktgruppen und nationale Debatten statt. Auf Vorschlag des Präsidenten wurde ein eigener Jugendkonvent eingerichtet, dessen Mitglieder nach Vorbild des E.K. arbeiteten und ihre Vorschläge unterbreiteten.- Weitere Informationen unter www.europa.eu.int, european-convention.eu.int und www.youth-convention.net.
Lexikon der Economics. 2013.